Rechtliches

Planen Sie mit uns eine würdevolle Bestattung – ganz nach Ihren individuellen Wünschen.

Ein lang erkämpftes Recht für die Gleichstellung bei Kinderbestattungen in Heidelberg und ganz Deutschland

Die Regelungen zur Bestattung von Sternenkindern sind nicht nur in Heidelberg spezifisch, sondern werden in den einzelnen Bundesländern leider sehr unterschiedlich bestimmt. Zunächst muss immer zwischen dem Bestattungsrecht und der Bestattungspflicht unterschieden werden. In Baden-Württemberg müssen alle Kinder mit einem Geburtsgewicht von mindestens 500g eine individuelle Kinderbestattung bekommen. Im Gegensatz dazu haben alle totgeborenen (Sternenkinder), während der Geburt verstorbenen Kinder oder Fehlgeburten mit einem Gewicht von unter 500g das Recht auf eine Bestattung für Kinder. Hierbei besteht in Heidelberg seitens des Krankenhauses, des Arztes oder der Hebamme die Hinweispflicht auf Bestattungsmöglichkeiten gegenüber

zumindest einem Elternteil. Für nicht bestattungspflichtige Kinder bieten einige Kliniken und Städte auch kostenfreie Bestattungsangebote im Rahmen einer Sammelbestattung, mehrmals pro Jahr, an. Lassen Sie sich hierzu aber hinreichend beraten.

Alle Sternenkinder unter 500g Geburtsgewicht erhalten, auf Wunsch, beim Standesamt eine Bescheinigung. In diese können der vorgesehene Vor- und Nachname, Geburtstag sowie Geburtsort aber auch ggf. die Religion eingetragen werden. Bei der Beantragung sind wir Ihnen gerne behilflich.

Wir ermöglichen Ihnen folgende Bestattungsarten:

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung
  • Themenbestattung
  • Waldbestattung
  • Seebestattung
  • Kinderbestattung